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    Winterreifenpflicht



    Motorrad und Roller im Winter zu bewegen ist nicht nur eine mitunter riskante Angelegenheit: Neben Eis und Schnee kann aber auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) Zweirad-Piloten Probleme bringen, schließlich sind Reifen mit M+S Kennzeichnung für Einspurfahrzeuge immer noch dünn gesät bzw. werden für reine Straßenmaschinen keine tauglichen Winterreifen angeboten.

    Im Jahr 2006 wurde die StVO bekanntlich um den entscheidenden Passus ergänzt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.“ Laut Bundesverkehrsministerium gilt diese Verordnung auch für Motorräder und Roller. Seit dem 29. November 2010 gelten in Deutschland neue Regeln für den Einsatz von Winterreifen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung wird eine seit Jahren geltende Bestimmung abgelöst, die für Rechtsunsicherheit sorgte. Kritikpunkte an der bisherigen Verordnung: Es war für den Einzelnen nicht erkennbar, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen und welche Eigenschaften der Reifen besitzen muss, um als geeignet zu gelten. Hier haben wir die wichtigsten Aspekte für Motorrad- und Rollerfahrer zusammengefasst.

     

    Die Neuregelung

    Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch alle Motorräder und Roller. Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.

    Definition der Wetterverhältnisse

    Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis und Reifglätte zählen zu den winterlichen Wetterverhältnissen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und auf die der Gesetzestext Bezug nimmt. Verursacht werden diese Wetterverhältnisse z. B. durch Schneefall (inkl. Schneeregen und Schneegriesel), Eiskörner, Eisregen bzw. gefrierenden Regen, gefrierenden Nebel und Schneeverwehungen. Diese Wetterlagen können auch bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt auftreten und so zu einer verpflichtenden Verwendung von Winterreifen führen.

    Definition des "Winterreifens"

    Es geht hier um Reifen, deren Konzeption darauf ausgelegt ist, auf Schnee bessere Fahr- und Traktionseigenschaft als Sommerreifen zu erzielen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derzeit alle Reifen diese Vorgaben erfüllen, die mit M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden.

    Die Angebotspalette für motorisierte Zweiräder ist überschaubar. Conti, Metzeler, IRC und Heidenau bieten Winterreifen für Roller, für Motorräder sind neben M+S-Enduroreifen nur vom kleinen Reifenwerk Heidenau aus der Nähe von Dresden „Winterreifen für Motorräder“ von zehn bis 21 Zoll im Programm (Übersicht unter www.reifenwerk-heidenau.de). Die Reifen sind eine Weiterentwicklung bisheriger Profile und sind mit speziellen Gummimischungen sowie eingearbeiteten Faserelementen für kältere Temperaturen um null Grad gedacht. Die höhere Kälteelastizität sorgt zwar für eine erhöhte Verzahnung und Grip auf der Fahrbahn, der Hersteller selbst weist aber nicht ohne Grund darauf hin: „Die Sicherheitsreserven, die diese Reifen bieten, verhindern keine Stürze, aber sie verringern das Risiko.“ Das Fahren im Sommerbetrieb ist zwar grundsätzlich möglich, wird auf Grund des höheren Verschleißes nicht empfohlen.

    Grobstollige Enduro-Reifen mit dem M+S-Zeichen sorgen mit ihrer Profilform für eine gute Selbstreinigung, die Profilblöcke dieser Reifen verfügen allerdings nicht über die für verbesserten Grip zuständige Feinlamellierung von Pkw-Winterreifen. Auch die Gummimischung ist überwiegend nicht an die Bedingungen im Winter angepasst. Damit sind, wenn überhaupt, im Vergleich zu ähnlichen Reifen ohne M+S-Kennzeichnung nur geringe Verbesserungen auf Schnee- und -Schneematsch zu erwarten. Alle anderen Stollen-Reifen, die für Cross- oder Trialwettbewerbe konzipiert wurden, eine Straßenzulassung besitzen und zur jeweiligen Maschine passen, sind zwar überwiegend besser wintergeeignet als normale Motorradreifen. Weil sie allerdings nicht über die M+S-Kennzeichnung verfügen, genügen sie nicht der StVO-Ausrüstungspflicht.

    Ordnungswidrigkeit

     Wer gegen die neue Winterreifen-Regelung verstößt, muss künftig mit einem erhöhten Bußgeld und einem Eintrag im Verkehrszentralregister rechnen: Der einfache Verstoß, das heißt das Fahren ohne Winterreifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei den genannten winterlichen Wetterverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Hinzu kommt wie bisher ein Punkt in Flensburg.

    Der Tipp der ADAC-Motorradexperten heißt denn auch unmissverständlich: „Wer keine passenden Reifen für seinen Roller oder sein Motorrad findet, der sollte bei winterlichen Bedingungen generell sein Fahrzeug stehen lassen.“ Selbst mit entsprechenden Reifen berge die Benützung eines Einspurfahrzeuges ein hohes Sturz- und Unfall-Risiko: „Straßenglätte oder Eis können an ungünstigen Stellen selbst bei vermeintlich trockener Fahrbahn lauern.“ Und die Witterungsbedingungen können sie im Winter überdies schell ändern – aus einer Spritztour kann so schnell ein Horrortrip werden. Oder das Vehikel muss nach Blitz-Eis oder Schneeschauern irgendwo abgestellt werden und die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten werden.

    Quelle: ADAC

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